In meiner anwaltlichen Tätigkeit stoße ich immer wieder auf Unklarheiten im Hinblicke auf die Zuständigkeit der verschiedenen Gremien im Rahmen der verschiedenen Mitbestimmungstatbestände. Ist der örtliche Betriebsrat der Verhandlungspartner oder doch eher der Gesamtbetriebsrat nach § 50 BetrVG oder der Konzernbetriebsrat § 58 BetrVG?
Inwieweit kann ich ein betriebliches Thema auf den GBR verlagern? Oder umgekehrt, inwieweit kann ich als Gesamtbetriebsrat die örtlichen Gremien einbinden?
Welche Strategien sind sinnvoll, um die Rechte der Arbeitnehmer größtmöglich zu schützen oder durchzusetzen?
Dieses Seminarangebot richtet sich vor allem an Betriebsräte, in denen auch ein Gesamtbetriebsrat und oder Konzernbetriebsrat existiert. Es macht Sinn Vertreter aus allen Gremien zusammen zu bringen und die gemeinsame Arbeit und Zielstellung zu diskutieren.
Bei Interesse und Fragen nutzen Sie das Kontaktformular für dieses 2-tägige Seminar. Wir werden uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und, wenn gewünscht, Ihnen ein Angebot unterbreiten.
Was können wir für Sie tun?
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