Verdacht darf nicht in das Arbeitszeugnis fliessen

Arbeitszeugnis darf nicht subjektiv vom Arbeitgeber geprägt werden

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.12.2012, 28 Ca 16143/12

Der Arbeitgeber kündigte einem Angestellten zum Ende der Probezeit. Während der Beschäftigung des Angestellten war ein Verdacht auf Diebstahl von Betriebseigentum entstanden. Das verlangte Arbeitszeugnis enthielt keine Aussage zur Ehrlichkeit des Angestellten. Im Einzelhandel ist die fehlende Aussage ein Beleg dafür, dass der Mitarbeiter nicht ehrlich ist. Auf gerichtliches Verlangen des Angestellten musste der Arbeitgeber auf dem Arbeitszeugnis die Ehrlichkeit bescheinigen, da kein dringender Tatverdacht besteht.

Urlaubsanspruch während Arbeitsunfähigkeit

Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis

Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 06.12.2012, 4 Sa 173/12

Ein Arbeitnehmer erhielt nach dem Ende des Krankengeldbezuges, während der fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit, Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit. Während dieser Zeit entstand gesetzlicher Urlaubsanspruch.

Urlaubsabgeltung bedeutet Zahlung von Geld

Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist reiner Geldanspruch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2012, 9 AZR 652/10

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers endete durch Kündigung. Nach Beendigung des Rechtsstreites über den Kündigungstermin klagte der Arbeitnehmer die Entlohnung für nicht beanspruchten Urlaub während der Arbeitsphase ein. Mit seinem Urteil stellte das BAG klar, Urlaubsabgeltung ist ein reiner Geldanspruch, der nicht den Verfallsfristen des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) unterliegt.

Arbeitnehmer benötigen ein gutes Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer können ein gutes Arbeitszeugnis verlangen

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 26.10.2012, 28 Ca 18230/11

Einer Arbeitnehmerin wurde das Arbeitszeugnis mit der Note „befriedigend“ ausgestellt. Nach ihrem Einspruch kommt das LAG Berlin zu dem Schluss, dass ein Zeugnis mindestens mit der Note „gut“ bewertet sein muss. Ein abweichendes „befriedigend“ muss von der Arbeitgeberin begründet werden.

Mitbestimmung Betriebsrat bei Auflagen für ärtzliches Attest

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Attest-Auflagen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.06.2012, 3 TaBV 2149/11

Die Arbeitgeberin verlangte von einzelnen Arbeitnehmern in bestimmten Fällen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dieses Recht der Arbeitgeberin ist in einem Manteltarifvertrag verankert. Der Betriebsrat machte sein Mitbestimmungsrecht gelten. Da es sich um mehrere Fälle mit weitgehend gleichem Hintergrund handele, seien die Auflagen der Arbeitgeberin mitbestimmungspflichtig.

Betriebsrat sorgt für Einhaltung der Vorgaben für Überstunden

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überstunden

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.06.2012, 12 Ta 95/12

Mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte der Betriebsrat die Einhaltung der betrieblichen Mitbestimmung bezüglich der Arbeitszeitregelung im Rahmen des Arbeitszeitkontos für Arbeitnehmer.

Betriebsratsschulung muss bezahlt werden

Notwendige Betriebsratsschulung muss bezahlt werden

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2012, 16 TaBV 226/11

Einem neuen Betriebsratsmitglied wurde über einen Zeitraum von insgesamt drei Wochen in gewerkschaftlich organisierten Seminaren Grundlagenwissen der Betriebsratsarbeit vermittelt. Die Arbeitgeberin hielt einen Zeitraum von maximal zwei Wochen für eine Grundlagenschulung als angemessen und verweigerte die Zahlung von Schulungskosten.

Fehlender Interessenausgleich – Nachteilsausgleich

Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung

Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 24.04.2012, 1 Ca 1520/11

Eine Einkäuferin war gleichzeitig stellvertretende Betriebsratsvorsitzende. Sie wurde aufgrund einer Betriebsänderung entlassen. Ein Interessenausgleich wurde nicht geschlossen und von der Arbeitgeberin nicht ausreichend versucht. Die Einigungsstelle wurde nicht angerufen. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied nicht gerechtfertigt

Außerordentliche Kündigung wegen Diebstahlverdacht nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2012, 10 TaBV 30/11

Einer Laborantin, die gleichzeitig Betriebsratsmitglied war, sollte wegen Diebstahlverdacht außerordentlich gekündigt werden. Die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats sollte gerichtlich ersetzt werden. Das Landesarbeitsgericht hielt die außerordentliche Kündigung für nicht gerechtfertigt.