Arbeitslosengeld – Anrechnung während Karenzzeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10.

Ein Arbeitnehmer unterlag ein Jahr nach der Kündigung dem Wettbewerbsverbot. Er durfte nach der Kündigung in keiner Weise tätig werden, die in direkter Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Eine vertragliche Klausel sah die Zahlung von 50% Ausgleichzahlung vor. Gleichzeitig wurde festgelegt, Einkünfte aus anderen Erwerbsquellen anzurechnen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zu entscheiden in welcher Höhe das Arbeitslosengeld anzurechnen ist.

Sexuelle Belästigung – Grund für fristlose Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9.6.2011, 2 AZR 323/10

Wiederholte sexuelle Bemerkungen, die eindeutig unerwünscht sind, gelten als sexuelle Belästigung. Ein Produktmanager und Einkäufer im Möbeleinzelhandel wurde wegen sexueller Belästigung fristlos gekündigt. In einem früheren Fall erhielt der Gekündigte bereits eine Abmahnung. Anlass war der Schlag auf das Gesäß einer Mitarbeiterin.

Pflegezeit darf nur einmal beansprucht werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2011 – 9 AZR 348/10

Beschäftigte dürfen sich für die häusliche Pflege eines Angehörigen bis zu 6 Monate von ihrer Tätigkeit freistellen lassen. Diese Regelung gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Unabhängig von der tatsächlichen Länge der beanspruchten Pflegezeit ist es jedoch nicht zulässig, die Pflege auf mehrere Zeiträume zu stückeln. Die häusliche Pflege darf je Angehörigem nur einmal beansprucht werden. Das gilt selbst dann, wenn die genommene Pflegezeit die zulässige Höchstdauer unterschreitet.

Krankengeld – keine finanzielle Besserstellung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.08.2011, 5 AZR 227/10

Die Krankheit eines Beschäftigten währte 6 Wochen und 35 Tage. 6 Wochen lang gilt die gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, für den Lohnausgleich des erkrankten Mitarbeiters aufzukommen. Alle Zahlungen, die darüber hinaus gehen, basieren grundsätzlich auf arbeitsvertraglichen  Vereinbarungen oder auf Regelungen in Tarifverträgen. In diesem Fall gab es einen Manteltarifvertrag (MTV), der die Höhe der Krankenzulage nach Ablauf von 6 Wochen regelt. Für die Ermittlung der Krankenzulage war die Bruttovergütung der letzten 12 Monate vor der Krankheit abzüglich des – fiktiven – Krankengeldes, das der Beschäftigte bekommen würde, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert wäre, zu berücksichtigen.

Mitbestimmung Betriebsrat – Vertragsstrafe

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2010, 1 ABR 62/08 NZA 2010, 592.

Vergleiche in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung: Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeitgeber bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten an einen Dritten eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, ist unwirksam.

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011,  2 AZR 381/10

Eine Verwaltungsfachangestellte im medizinischen Dienst war wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit ordentlich unkündbar. Dass der Status ordentlich unkündbar kein Freibrief ist, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Verstöße gegen die Arbeitszeit waren der Auslöser dafür, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.