Dem Betriebsrat muss bei einer Zustimmungsbitte zu einer Eingruppierung auch die vorgesehene Entgeltstufe vom Arbeitgeber mitgeteilt werden, da sonst der Betriebsrat nicht ordungsgemäß unterrichtet ist
Bundesarbeitsgericht (1. Senat), Beschluss vom 16.07.2024, Aktenzeichen 1 ABR 25/23 Leitsatz: Verfügt ein Unternehmen über ein Entgeltschema mit unterschiedlichen Entgeltgruppen und -stufen, muss der Arbeitgeber