Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen

Abbruch einer Betriebsratswahl Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 20.05.2022, Aktenzeichen 5 TaBVGa 2/22 Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maß verstoßen wurde, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt. Die Arbeitgeberin betreibt ein Einzelhandelsgeschäft und beschäftigt … Weiterlesen