Freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen sich abmelden
Abmeldepflicht für freigestellte Betriebsratsmitglieder
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2016, Aktenzeichen 7ABR 20/14
Freigestellte Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, sich für die Dauer außerhalb des Betriebs zu erledigender Aufgaben bei der Arbeitgeberin abzumelden und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.