Gleicher Kündigungsgrund bei wiederholter Kündigung

Wiederholte Änderungskündigung mit gleichem Kündigungsgrund

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2014, Aktenzeichen AZR 840/12

Die Begründung einer Kündigung kann nicht wiederholt angewendet werden, wenn eine gleich begründete Kündigung bereits rechtskräftig abgewiesen wurde und sich die Voraussetzungen für die Kündigung nicht geändert haben.

Änderungskündigung zur Herabstufung gerechtfertigt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.2011, 2 AZR 451/10

Nach 13 Jahren leitender Tätigkeit bekam eine Schulleiterin die Bitte, in eine Änderung ihrer gehaltlichen Einstufung einzuwilligen. Sie sollte zukünftig geringer entlohnt werden. Die Zahl der Schüler hatte sich deutlich verringert. Der bisher angewandte Tarif sei für die Leitung eines Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern vorgesehen. Die Schulleiterin lehnte die Bitte ab.