Mangelnde Transparenz in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unangemessene Benachteiligung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2017, Aktenzeichen 8 AZR 378/16

Die mangelnde Transparenz einer Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Höhe der Vertragsstrafe führt zu ihrer Unwirksamkeit und ihrem ersatzlosen Fortfall unter Aufrechterhaltung des Vertrags im Übrigen.

Arbeitgeberin hat Reinigungskosten für Hygienekleidung zu bezahlen

Kosten für Reinigung von Hygienekleidung trägt Arbeitgeberin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2016, Aktenzeichen 9 AZR 181/15

Die Kosten für die Reinigung von Hygienekleidung sind von der Arbeitgeberin zu tragen. Die Arbeitgeberin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Arbeitnehmer.

Bonuszahlung kann trotz Freiwilligkeit zwingend sein

Freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gilt als allgemeine Geschäftsbedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2014, Aktenzeichen 10 AZR 622/13

Ein Freiwilligkeitsvorbehalt in Dienstvereinbarungen kann vom Arbeitgeber nicht beliebig dahingehend ausgelegt werden ob überhaupt eine Bonuszahlung erfolgt. Wurde eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, entsteht eine zwingende Wirkung. Es muss ein Bonusetat vorgehalten werden der ausreicht, die zu vergütenden Leistungen zu honorieren.