Diskriminierungsverbot wegen des Alters ist europäisches Recht

Diskriminierungsverbot wegen des Alters in Beschäftigung und Beruf

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.April 2016, Aktenzeichen C-441/14

Das Diskriminierungsverbot wegen des Alters ist in der europäischen Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisiert. Nationale Vorschriften sind so auszulegen, dass sie im Einklang mit der europäischen Richtlinie stehen. Ist dies nicht möglich, dürfen entgegenstehende nationale Vorschriften nicht angewandt werden.