Erste und letzte Fahrt zum Kunden gilt als Arbeitszeit
Anfahrtszeit kann als Arbeitszeit gelten
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 10.09.2015, Aktenzeichen C 266/14
Für Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort gilt die Fahrt zum ersten Kunden sowie die Heimfahrt vom letzten Kunden der Arbeitgeberin als Arbeitszeit, selbst wenn die Kunden direkt vom Wohnort angefahren werden.