In welcher Höhe ist Zuschlag für Nachtarbeit angemessen?
Nachtzuschlag für Pflegekräfte
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.06.2018, Aktenzeichen 3Sa 226/17
Im Regelfall beträgt ein angemessener Nachtarbeitszuschlag 25% des jeweiligen Bruttostundenlohnes bzw. wird durch die Gewährung einer entsprechenden Zahl freier Tage realisiert.