Abschließende Stellungnahme Betriebsrat
Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats während Anhörungsfrist
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2016, Aktenzeichen 2 AZR 345/15
Die Arbeitgeberin kann das Anhörungsverfahren zu einer Kündigung nur dann als abschließend betrachten, wenn eindeutig klar ist, dass sich der Betriebsrat bis zum Ablauf der einwöchigen Anhörungsfrist nicht mehr äußern wird.