Arbeitsunfähigkeit als Anlass für eine Kündigung
Kündigung veranlasst durch Arbeitsunfähigkeit
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.03.2018, Aktenzeichen 10 Sa 1507/17
Steht die Kündigung der Arbeitgeberin in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit des betroffenen Mitarbeiters, wird davon ausgegangen, dass die Arbeitsunfähigkeit der Anlass für die Kündigung war.