Zuwarten mit Bewerbungen des einseitig freigestellten Arbeitnehmers auf vom kündigendem Arbeitgeber mitgeteilte offene Stellen bis zu zeitnah anberaumten Kammertermin zur Verhandlung über die Kündigungsschutzklage stellt kein böswilliges Unterlassen dar, anderweitigen Verdienst innerhalb der Kündigungsfrist zu erzielen

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (9. Kammer), Urteil vom 03.05.2024, Aktenzeichen 9 Sa 4/24 Amtliche Leitsätze: Im Falle einer einseitigen Freistellung in der Kündigungsfrist nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung unterlässt es der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist nicht böswillig, anderweitigen Verdienst zu erzielen, wenn er mit Bewerbungen auf vom Arbeitgeber mitgeteilte offene Stellen zuwartet bis zu einem zeitnah anberaumten Kammertermin … Weiterlesen

Annahmeverzugslohn bei Annahmeverzug der Arbeitgeberin

Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.08.2022, Aktenzeichen 5 AZR 154/22 Die Arbeitgeberin kann keine Quarantäne für Arbeitnehmer anordnen, weil eine solche Anweisung diese in ihrer Privatsphäre betrifft und durch das Direktionsrecht nicht in den Bereich der privaten Lebensführung eingegriffen werden darf. Die Anordnung eines 14-tägigen Betretungsverbots für den Betrieb bei gleichzeitigem Verlust … Weiterlesen

Annahmeverzug – Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2021, Aktenzeichen 5 AZR 520/20

Ein Arbeitnehmer muss sich nur dann böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienst anrechnen lassen, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert.

Wann Anrechnung von anderweitig erzieltem Verdienst?

Anrechnung von anderweitig erzieltem Verdienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.02.2021, Aktenzeichen 5 AZR 314/20

 

Wird das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, der eine unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung beinhaltet, scheidet eine Anrechnung von anderweitigem Verdienst aus, da die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeberin dadurch aufgehoben wurden und sich die Arbeitgeberin während dieser Zeit nicht im Annahmeverzug befindet. Lediglich bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kommt eine Anrechnung von anderweitigem Verdienst in Betracht.

Auskunftsanspruch über anderweitigen Verdienst

Böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.05.2020, Aktenzeichen 5 AZR 387/19

Der Auskunftsanspruch über möglicherweise böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienst erfordert, dass der Auskunftsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und sich die notwendigen Informationen nicht selbst auf zumutbare Weise beschaffen kann. Das bedeutet, dass er zunächst alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternehmen muss, die Auskunft auf andere Weise zu erlangen. Die Gewährung materiell-rechtlicher Auskunftsansprüche darf die Darlegungs- und Beweissituation nicht unzulässig verändern.

Änderung einer Stellenbeschreibung verhindert nicht den Beschäftigungsanspruch

Beschäftigungsanspruch nach Änderung einer Stellenbeschreibung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2016, Aktenzeichen 3 Sa 262/16

Eine Arbeitgeberin kann nicht einseitig den Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten durch die Änderung einer Stellenbeschreibung verändern.

Annahmeverzug – Vergütung bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016, Aktenzeichen 5 AZR 853/15

Ein Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung verlangen, nachdem er seine Arbeitsleistung wörtlich angeboten hat und die Arbeitgeberin die Arbeitsleistung ablehnt oder eine erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt.

Vergütungsanspruch für Arbeitsleistung bei Annahmeverzug

Annahmeverzug – Vergütungsanspruch ohne Arbeitsleistung

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.02.2015, Aktenzeichen 15 Sa 1464/14

Bietet ein Arbeitnehmer der Arbeitgeberin rechtzeitig seine Arbeitskraft an, gerät die Arbeitgeberin unter Annahmeverzug. Nimmt die Arbeitgeberin das berechtigte Angebot der Arbeitskraft nicht an, gerät sie in die Verpflichtung, Vergütungsansprüche ohne erbrachte Arbeitsleistung zahlen zu müssen.