Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld für Leiharbeitnehmer
Urlaub und Urlaubsgeld für Leiharbeitnehmer
Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 12.05.2022, Aktenzeichen C-426/20
Wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer müssen während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen entsprechen, die für sie gelten würden, wenn sie vom entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. Dazu gehören auch Urlaub und Urlaubsgeld.