Kündigung bei Nichttragens vom Arbeitgeber farblich vorgegebener Schutzkleidung

LAG Düsseldorf (3. Kammer), Urteil vom 21.05.2024, Aktenzeichen 3 SLa 224/24 Amtliche Leitsätze: 1. Der Arbeitgeber eines Produktionsbetriebes ist kraft seines Direktionsrechts aus § 106 GewO berechtigt, die Arbeitnehmer der Produktion und der produktionsnahen Bereiche anzuweisen, eine von ihm gestellte Arbeitsschutzhose in roter Farbe zu tragen, wenn die Farbwahl neben dem Umstand, dass der Firmenschriftzug … Weiterlesen

Arbeitgeberin hat Reinigungskosten für Hygienekleidung zu bezahlen

Kosten für Reinigung von Hygienekleidung trägt Arbeitgeberin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2016, Aktenzeichen 9 AZR 181/15

Die Kosten für die Reinigung von Hygienekleidung sind von der Arbeitgeberin zu tragen. Die Arbeitgeberin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Arbeitnehmer.