Rente nach Altersteilzeit
Altersteilzeit muss in Rente münden
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Aktenzeichen L 13 AL 283/12
Wird ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen, muss sich an das Ende der Altersteilzeit der Bezug der Altersrente anschließen. Wird hingegen nach der Altersteilzeit Arbeitslosengeld beantragt, so widerspricht dieses Verhalten dem Zweck des Altersteilzeitgesetzes.