Rente nach Altersteilzeit

Altersteilzeit muss in Rente münden

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Aktenzeichen  L 13 AL 283/12

Wird ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen, muss sich an das Ende der Altersteilzeit der Bezug der Altersrente anschließen. Wird hingegen nach der Altersteilzeit Arbeitslosengeld beantragt, so widerspricht dieses Verhalten dem Zweck des Altersteilzeitgesetzes.

Abfindung löst keine Sperrzeit für Arbeitslosengeld aus

Trotz Abfindung Anspruch auf Arbeitslosengeld

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2013, Aktenzeichen L9 AL 42/10

Droht eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung der Arbeitgeberin, so hat ein Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er zuvor eine hohe Abfindung erhalten hat. Eine Sperrzeit ist nicht zu verhängen.

Arbeitslosengeld – Anrechnung während Karenzzeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10.

Ein Arbeitnehmer unterlag ein Jahr nach der Kündigung dem Wettbewerbsverbot. Er durfte nach der Kündigung in keiner Weise tätig werden, die in direkter Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Eine vertragliche Klausel sah die Zahlung von 50% Ausgleichzahlung vor. Gleichzeitig wurde festgelegt, Einkünfte aus anderen Erwerbsquellen anzurechnen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zu entscheiden in welcher Höhe das Arbeitslosengeld anzurechnen ist.