Zustimmungspflichtige Versetzung bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs
Zustimmungspflichtige Versetzung – Verlagerung Beschäftigungsort
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2021, Aktenzeichen 7 ABR 18/20
Eine zustimmungspflichtige Versetzung bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs liegt vor, wenn die Dauer von voraussichtlich einem Monat überschritten wird oder mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.