Betriebsbedingte Kündigung – sozial ungerechtfertigt

Betriebsbedingte Kündigung unwirksam, weil sozial ungerechtfertigt

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.05.2012, 1 Sa 661/11

Ein Krankenpfleger, der auf einer Intensivstation arbeitete, wurde über eine anstehende betriebsbedingte Kündigung informiert. Daraufhin suchte der Krankenpfleger eine neue Arbeitsstelle und wollte einen Aufhebungsvertrag abschließen. Der Aufhebungsvertrag wurde von der Arbeitgeberin abgelehnt, das neue Arbeitsverhältnis konnte nicht angetreten werden. Die Kündigung durch die Arbeitgeberin erfolgte dennoch.