Vergütung Abholung Dienstkleidung
Abholen von Dienstkleidung ist vergütungspflichtig
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2014, Aktenzeichen 5 AZR 954/12
Sind Mitarbeiter verpflichtet Dienstkleidung zu tragen, dann müssen Aufwendungen für die Dienstkleidung ersetzt werden. Das gilt auch, wenn die Dienstkleidung außerhalb der Arbeitszeit von einem anderen Ort als die Dienststelle abzuholen ist.