Zugriff auf E-Mail Postfach

Zugriff auf dienstliches E-Mail-Postfach darf nicht verweigert werden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011, 4 Sa 2132/10

Eine Verkaufsberaterin in der Automobilindustrie wollte den dienstlichen Zugriff auf ihr E-Mail-Postfach durch die dienstlich vorgesetzte Person verweigern. In geringem Umfang waren im Betrieb private E-Mails erlaubt.