Versetzung ändert nicht ein befristetes Arbeitsverhältnis
Unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Änderungsvertrag bei Vertretung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.05.2017, Aktenzeichen 7 AZR 301/15
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur mit einem Änderungsvertrag unbefristet werden. Eine Versetzung hingegen ändert nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses.