Versetzung ändert nicht ein befristetes Arbeitsverhältnis

Unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Änderungsvertrag bei Vertretung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.05.2017, Aktenzeichen 7 AZR 301/15

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur mit einem Änderungsvertrag unbefristet werden. Eine Versetzung hingegen ändert nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses.

Praktikum gilt meistens als Arbeitsverhältnis

Praktikum ist überwiegend Arbeitsverhältnis

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.05.2016, Aktenzeichen 6 Sa 1787/15

Ein Praktikum ist fast immer ein Arbeitsverhältnis, das entsprechend zu entlohnen ist. Nur wenn der Ausbildungszweck eindeutig im Vordergrund steht, handelt es sich nicht um ein Scheinpraktikum.

Regelmässige Sonderzahlungen werden zum verbindlichen Angebot

Regelmäßige Sonderzahlungen gelten als Zahlungsverpflichtung

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 10 AZR 266/14, Urteil vom 13.05.2015

Wurden über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig ohne Vorbehalt Sonderzahlungen an Arbeitnehmer erbracht, so ergibt sich daraus ein verbindliches Angebot, das die Arbeitgeberin zur weiteren Zahlung verpflichtet. Frühere Rechtsprechungen des Bundesarbeitsgerichts, die der Arbeitgeberin Zahlung nach Gutdünken zubilligten, werden damit aufgegeben.

Aus Werkvertrag wird Arbeitsverhältnis

Werkvertrag ungültig, Arbeitsverhältnis begründet

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 25.09.2013, Aktenzeichen 10 AZR 282/12

Erfolgt die Erbringung von Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages, muss es sich um ein abgeschlossenes, abnahmefähiges Werk handeln, das vom Auftragnehmer eigenständig erbracht wurde. Müssen hingegen die Arbeitsaufgaben durch weitere Weisungen präzisiert und die Arbeit somit erst im Laufe der Bearbeitung durch den Auftraggeber organisiert werden, liegt kein Werkvertrag vor, sondern ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis.

Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

Fortsetzung Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2013, Aktenzeichen 8 AZR 207/12

Ein Bewachungsauftrag wurde neu vergeben, jedoch die bisher verwendete Anlage zum Alarmmanagement weiterhin unverändert und ohne Unterbrechung bei der Auftraggeberin eingesetzt. Wegen der umfassenden Bedeutung der Sicherheitsanlage als wesentliches Betriebsmittel sieht das Bundesarbeitsgericht einen Betriebsübergang für die Neuvergabe des Bewachungsauftrages. Daraus resultiert ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis für den mit der Anlagenbetreuung beschäftigten Wartungstechniker.

Werkvertrag ungültig da Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsverhältnis trotz Werkvertrag

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2013, Aktenzeichen 2 Sa 6/13

Beschäftigte, die über einen Werkvertrag entsandt wurden, gelten als Mitarbeiter, wenn sie überwiegend direkte Arbeitsanweisungen des Unternehmens erhalten, in dem sie beschäftigt sind.

Urlaubsanspruch während Arbeitsunfähigkeit

Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis

Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 06.12.2012, 4 Sa 173/12

Ein Arbeitnehmer erhielt nach dem Ende des Krankengeldbezuges, während der fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit, Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit. Während dieser Zeit entstand gesetzlicher Urlaubsanspruch.

Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang

Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2012, 4 Sa 82/11

Eine Mitarbeiterin der Parkplatzverwaltung klagte auf den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses. Durch die Neuvergabe eines Bewachungsauftrages ging die Erfüllung der Aufgaben an eine neue Auftragsnehmerin über. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied nach der Feststellung des Betriebsübergangs, die Mitarbeiterin ist bis zum Verfahrensabschluss zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Betriebsmittel sprechen nicht gegen einen Betriebsübergang.