Verfallsklausel für Mindestentgelt im Arbeitsvertrag unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. August 2016, Aktenzeichen 5 AZR 703/15

Eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Mindestentgelt kann bestehende gesetzliche Regelungen nicht außer Kraft setzen. Ist eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag nicht transparent, so ist sie unwirksam.

Rechtsmissbrauch befristeter Arbeitsverträge

Aneinanderreihung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2015, Aktenzeichen 7 AZR 474/13

Schließen mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb ab, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können, gilt dies als Rechtsmissbrauch.

Überstunden ohne Arbeitszeit

Überstundenvergütung bei Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.03.2015, Aktenzeichen 5 AZR 602/13

Wird im Arbeitsvertrag kein konkreter Umfang der Arbeitszeit benannt, bedeutet Vollzeit entsprechend gesetzlichen Regelungen eine 40-Stunden-Arbeitswoche. Darüber hinaus geleistete Arbeitsstunden können als Überstunden gerichtlich geschätzt werden.

Einstellung ohne getilgte Vorstrafen angeben zu müssen

Getilgte Vorstrafen müssen bei Einstellung nicht erklärt werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2014, Aktenzeichen 2 AZR 1071/12

Für die Beschäftigung in einer Justizvollzugsanstalt müssen Verurteilungen, die im Bundeszentralregister getilgt sind, nicht angegeben werden. Bereits eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren müssen ebenfalls nicht angegeben werden.

Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit

Arbeitsvertrag ohne Zeitvereinbarung bezieht sich auf betriebsübliche Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2013, Aktenzeichen 10 AZR 325/12

Wurde im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit vereinbart, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die betriebsübliche Arbeitszeit vereinbart wurde. Dafür spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt.