Überstunden nachweisen – schriftlich
Nachweispflicht für Überstunden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.12.2016, Aktenzeichen 5 AZR 362/16
Die schriftliche Darlegung geleisteter Überstunden mit der Angabe der Tage und der Zeiträume genügt für einen Arbeitnehmer, um seine Überstunden nachzuweisen.