Betriebsbedingte Änderungskündigung – Sozial ungerechtfertigt
Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Arbeitszeitverringerung kann sozial ungerechtfertigt sein
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.01.2017, Aktenzeichen 5 Sa 166/16
Eine betriebsbedingte Änderungskündigung mit dem Ziel der Arbeitszeitverringerung ist dann sozial ungerechtfertigt, wenn es die Möglichkeit für den Einsatz auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen zu gleichen oder geänderten Bedingungen gibt.