Antrag auf Teilzeitarbeit
Nicht abgelehnter Antrag auf Teilzeitarbeit gilt als angenommen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2015, Aktenzeichen 9 AZR 860/13
Wird einem Antrag auf Teilzeitarbeit nicht fristgerecht widersprochen, gilt der Antrag als genehmigt. Nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht muss die Arbeitgeberin bei gegenteiliger Meinung mindestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitverkürzung schriftlich widersprechen.