Mitbestimmung Betriebsrat bei Auflagen für ärtzliches Attest
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Attest-Auflagen
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.06.2012, 3 TaBV 2149/11
Die Arbeitgeberin verlangte von einzelnen Arbeitnehmern in bestimmten Fällen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dieses Recht der Arbeitgeberin ist in einem Manteltarifvertrag verankert. Der Betriebsrat machte sein Mitbestimmungsrecht gelten. Da es sich um mehrere Fälle mit weitgehend gleichem Hintergrund handele, seien die Auflagen der Arbeitgeberin mitbestimmungspflichtig.