Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet
Vergütung für Umkleidezeiten
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, Aktenzeichen 5 AZR 245/17
Umkleidezeiten können nur in dem Umfang als Arbeitszeit angerechnet werden, wie sie unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit erforderlich sind.