Wann Anrechnung von anderweitig erzieltem Verdienst?

Anrechnung von anderweitig erzieltem Verdienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.02.2021, Aktenzeichen 5 AZR 314/20

 

Wird das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, der eine unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung beinhaltet, scheidet eine Anrechnung von anderweitigem Verdienst aus, da die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeberin dadurch aufgehoben wurden und sich die Arbeitgeberin während dieser Zeit nicht im Annahmeverzug befindet. Lediglich bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kommt eine Anrechnung von anderweitigem Verdienst in Betracht.

Interessenabwägung bei fristloser Kündigung

Fristlose Kündigung während Freistellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2016, Aktenzeichen 5 Sa 1201/16

Entstehen Pflichtverletzungen zum Ende des Arbeitsvertrages und während einer Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit, kann dies zugunsten des Arbeitnehmers in der Interessenabwägung berücksichtigt werden.

Aufhebungsvertrag anpassen

Anpassung eines Aufhebungsvertrages

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 18.01.2016, Aktenzeichen 16 Sa 725/15

Ergibt sich nach dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages vor dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung, ist der Aufhebungsvertrag anzupassen, soweit ein betriebsbedingter Grund, beispielsweise eine Betriebsschließung, Grundlage für den Vertragsabschluss war. Als Anpassung zählt auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmer wieder einzustellen, falls der Anspruch innerhalb einer Frist von einem Monat nach Kenntniserlangung geltend gemacht wird.

Kündigung ohne Massenentlassungsanzeige kann unwirksam sein

Fehlende Massenentlassungsanzeige macht Kündigung unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2015, Aktenzeichen 8 AZR 119/14

Werden mehrere Mitarbeiter innerhalb eines Zeitraumes von 30 Kalendertagen entlassen, ist die Arbeitgeberin zur schriftlichen Massenentlassungsanzeige verpflichtet, falls die Zahl der betroffenen Mitarbeiter die Werte nach § 17 Abs. 1 KschG (Kündigungsschutzgesetz) überschreitet. Erfolgt keine Massenentlassungsanzeige, sind ausgesprochene Kündigungen unwirksam.

Leiharbeitnehmer haben Ansprüche aus Equal-Pay-Gebot

Ansprüche auf Arbeitsbedingungen nach dem Equal-Pay-Gebot

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.04.2012, 3 Sa 1657/11

Leiharbeitnehmer unterliegen dem Equal-Pay-Gebot nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG. Das bedeutet, sie haben Anspruch auf gleiche Entlohnung und Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im Einsatzbetrieb. Ein Ausschluss dieser Regelung ist nur möglich, wenn ein Tarifvertrag, der von dieser Regelung abweicht, auf das Arbeitsverhältnis angewandt wird.

Kündigung sozial ungerechtfertigt

Kündigung des Arbeitsverhältnisses sozial ungerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2012, 2 Sa 331/11

Die fehlende Fähigkeit, sich in ein Team zu integrieren oder Hierarchien zu akzeptieren, wurde einem Vertriebsingenieur zum Verhängnis. Seine Kollegen drohten mit der eigenen Kündigung, falls die Arbeitgeberin dem Vertriebsingenieur nicht kündigt. Der Betriebsrat stimmte der Kündigung des Vertriebsingenieurs zu. Der Vertriebsingenieur legte eine Kündigungsschutzklage ein. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die soziale Ungerechtfertigkeit der Kündigung, die damit unwirksam ist.