Keine elektronische Signatur ohne erforderliches Zertifikat

Gültigkeit einer elektronischen Signatur

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2021, Aktenzeichen 36 Ca 15296/20

Wird ein System zur elektronischen Signatur ohne erforderliches Zertifikat verwendet, ist das elektronisch unterzeichnete Dokument ungültig.

Alternative Beschäftigungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Kündigung

Keine Leiharbeitnehmer für Dauervertretung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.09.2020, Aktenzeichen 5 Sa 14/20

Die Arbeitgeberin kann sich nicht auf den Sachgrund der Vertretung berufen, wenn die fortlaufende befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers den Schluss auf einen dauerhaften Bedarf an dessen Beschäftigung zulässt.

Gefahr einer Kettenbefristung

Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.06.2019, Aktenzeichen 7 AZR 548/17

Die Gefahr einer Kettenbefristung ist gegeben, wenn zwischen den Parteien bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit noch nicht aufgenommen hat, zum Beispiel weil er im Zeitpunkt des vereinbarten Vertragsbeginns arbeitsunfähig erkrankt war oder unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist.

Befristung Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag

Gültigkeit eines Tarifvertrages bezüglich Befristung Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2018, Aktenzeichen 7 AZR 428/16

In einem Tarifvertrag können gegenüber dem Teilzeit- und Befristungsgesetz abweichende Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen getroffen werden, solange sich Zeitraum und Anzahl der Verlängerungen im Rahmen der geltenden Rechtsprechung bewegen.

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen nur bei Ersteinstellung

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 06. Juni 2018, Aktenzeichen 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14

Ein Arbeitsverhältnis darf höchstens für die Dauer von zwei Jahren sachgrundlos befristet und höchstens drei Mal verlängert werden. Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Befristung des Arbeitsverhältnisses wird nicht durch unternehmerisches Risiko gerechtfertigt

Beendigung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2018, Aktenzeichen 7 AZR 22/16

Die allgemeine Unsicherheit über die zukünftig bestehende Beschäftigungsmöglichkeit rechtfertigt eine Befristung nicht. Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko der Arbeitgeberin, das sie nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf.

Versetzung ändert nicht ein befristetes Arbeitsverhältnis

Unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Änderungsvertrag bei Vertretung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.05.2017, Aktenzeichen 7 AZR 301/15

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur mit einem Änderungsvertrag unbefristet werden. Eine Versetzung hingegen ändert nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses.

Befristetes Arbeitsverhältnis – Feststellungsklage der Arbeitgeberin unzulässig

Feststellungsklage der Arbeitgeberin zur Befristung unzulässig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2017, Aktenzeichen 7 AZR 153/15

Eine Feststellungsklage der Arbeitgeberin ist dann unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages oder Eintritt oder Zweckerreichung einer Zweckbefristung geklärt werden sollen.

Missbrauch mehrfach befristeter Arbeitsverhältnisse

Mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse zur Vertretung im Schulbetrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2016, Aktenzeichen 7 AZR 135/15

Mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse unterliegen häufig dem Missbrauchsverdacht. Befristete Arbeitsverhältnisse mit dem Sachgrund der Vertretung werden im Schulbetrieb selbst bei 15 Verlängerungen nicht als institutioneller Missbrauch angesehen.