Missbrauch befristeter Arbeitsverträge vermeiden

Vermeidung von Missbrauch befristeter Arbeitsverträge

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21.09.2016, Aktenzeichen C-614/15

Die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst ist als sachlicher Grund nicht gerechtfertigt, wenn lediglich Veränderungen im Tätigkeitsumfang dafür verantwortlich sind, dass die ausgeführten Kontrollaufgaben nicht dauerhaft sind. Ausgenommen davon sind Verlängerungen für Aufgaben, die tatsächlich einen besonderen Bedarf decken und keine haushaltspolitischen Erwägungen zur Basis haben. Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge bis zum Abschluss eines Auswahlverfahrens ist ebenfalls unzulässig, falls diese sich als missbräuchliche Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen erweist.

Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit

Sicherung der Betriebsratstätigkeit bei Befristung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2016, Aktenzeichen 7 AZR 340/14

Die personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit wird in der Regel nur dann gewahrt, wenn sich die Laufzeit des Arbeitsvertrages mindestens auf die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Betriebsrats erstreckt. Kürzere Zeiten führen zur personellen Diskontinuität.

Rechtsmissbrauch befristeter Arbeitsverträge

Aneinanderreihung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2015, Aktenzeichen 7 AZR 474/13

Schließen mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb ab, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können, gilt dies als Rechtsmissbrauch.

Unwirksame sachgrundlose Befristung bei mündlicher Verlängerung

Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2014, Aktenzeichen 13 Sa 434/14

Eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn die Verlängerung der Befristung mündlich vereinbart wurde. Das gilt selbst dann, wenn der schriftliche Arbeitsvertrag wenige Tage später unterschrieben wurde. Eine Unterbrechung von einem Tag genügt, die weitere Befristung unwirksam zu machen.

Befristungsmissbrauch von Arbeitsverträgen

Missbrauch befristeter Arbeitsverträge

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.02.2015, Aktenzeichen 5 Sa 1315/14

Die Beschäftigung einer Vertretungskraft über einen Zeitraum von 9,5 Jahren ausschließlich mit befristeten Verträgen indiziert eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung der Vertretungsbefristung. Vertretungen über einen derart langen Zeitraum können auch nicht mit der fehlenden formalen Qualifikation der Vertretungskraft begründet werden.

Arbeitsvertrag wird nicht durch staatliche Förderung befristet

Befristeter Arbeitsvertrag bei befristeter staatlicher Förderung

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.02.2015, Aktenzeichen  6 Sa 480/13

Die befristete Zuweisung staatlicher Fördergelder stellt keinen Sachgrund für eine befristete Beschäftigung dar. Wird ein Mitarbeiter mit dauerhaften Aufgaben beschäftigt, darf die Arbeitgeberin die Befristung des Arbeitsvertrages nicht mit einer von staatlicher Finanzierung abhängigen Projektbefristung begründen.

Befristeter Arbeitsvertrag gilt dauerhaft wegen Vorbeschäftigung

Unbefristetes Vorbeschäftigungsverbot für befristete Arbeitsverhältnisse

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2014, Aktenzeichen 7 Sa 64/13

Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) besteht nach Ansicht des LAG Baden-Württemberg ein unbefristetes Vorbeschäftigungsverbot für befristete Arbeitsverhältnisse. Das Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) bestehe zeitlich unbeschränkt. Das Vorbeschäftigungsverbot sei verfassungsgemäß.