Vermeidung von Missbrauch befristeter Arbeitsverträge
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21.09.2016, Aktenzeichen C-614/15
Die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst ist als sachlicher Grund nicht gerechtfertigt, wenn lediglich Veränderungen im Tätigkeitsumfang dafür verantwortlich sind, dass die ausgeführten Kontrollaufgaben nicht dauerhaft sind. Ausgenommen davon sind Verlängerungen für Aufgaben, die tatsächlich einen besonderen Bedarf decken und keine haushaltspolitischen Erwägungen zur Basis haben. Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge bis zum Abschluss eines Auswahlverfahrens ist ebenfalls unzulässig, falls diese sich als missbräuchliche Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen erweist.