Befristetes Arbeitsverhältnis – Feststellungsklage der Arbeitgeberin unzulässig
Feststellungsklage der Arbeitgeberin zur Befristung unzulässig
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2017, Aktenzeichen 7 AZR 153/15
Eine Feststellungsklage der Arbeitgeberin ist dann unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages oder Eintritt oder Zweckerreichung einer Zweckbefristung geklärt werden sollen.