Wann ist ein zweckbefristetes Arbeitsverhältnis wirksam?

Wirksamkeit eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2017, Aktenzeichen 7 AZR 222/15

Beabsichtigt eine Arbeitgeberin nach einer räumlichen oder organisatorischen Änderung ihre betriebliche Tätigkeit weiterzuführen, darf sie mit Arbeitnehmern nur dann eine zeitlich begrenzte Beschäftigung vereinbaren, wenn bereits bei Vertragsabschluss feststeht, dass die vertragliche Tätigkeit für den befristet beschäftigten Arbeitnehmer am neuen Standort nicht mehr anfällt oder diese ihm nicht mehr zugewiesen werden kann.

Befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden

Zwingende Schriftform für ein befristetes Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2016, Aktenzeichen 7 AZR 797/14

Für die Befristung eines Arbeitsvertrages gilt zwingend die Schriftform, um größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Das unbefristete Prozessarbeitsverhältnis

Befristung eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.01.2017, Aktenzeichen 7 Sa 1760/16

Fehlt eine schriftliche Befristung des Prozessarbeitsverhältnisses, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wird ein Arbeitnehmer während eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses von der Arbeit freigestellt, spricht der Umstand, dass dadurch keine Arbeitsleistung erbracht wird, nicht gegen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.

Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bei Vorbeschäftigung unwirksam

Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2016, Aktenzeichen 17 Sa 14/16

Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist bei Vorbeschäftigung unwirksam, unabhängig davon, wie lange die Vorbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin zurückliegt.

Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit

Sicherung der Betriebsratstätigkeit bei Befristung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2016, Aktenzeichen 7 AZR 340/14

Die personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit wird in der Regel nur dann gewahrt, wenn sich die Laufzeit des Arbeitsvertrages mindestens auf die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Betriebsrats erstreckt. Kürzere Zeiten führen zur personellen Diskontinuität.

Vertretung mit befristetem Arbeitsverhältnis

Befristetes Arbeitsverhältnis bei Vertretung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.02.2015, Aktenzeichen 7 AZR 113/13

Befristete Arbeitsverträge für den Zweck der Vertretung sind generell zulässig. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Sachgrundes für die Vertretung. Die Vertretung kann unmittelbar, mittelbar oder gedanklich zugeordnet werden.