Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
Informationsrecht des Wirtschaftsausschusses
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2019, Aktenzeichen 1 ABR 35/18
Der Wirtschaftsausschuss ist über die wirtschaftliche und finanzielle Lage in dem Unternehmen zu unterrichten in dem er gebildet ist. Er ist nicht berechtigt, Informationen über die finanzielle und wirtschaftliche Lage des beherrschenden Unternehmens zu verlangen, selbst wenn enge steuerrelevante Beziehungen (Organschaft) zwischen beiden Unternehmen bestehen.