Entschädigung für Mobbing
Schadenersatz bei Mobbing durch leitende Mitarbeiter
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2016, Aktenzeichen 8 AZR 351/15
Bei auf Mobbing gestützten Entschädigungsklagen ist der ideelle Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen. Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt und dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.