Keine Benachteiligung für schwerbehinderte Beschäftigte

Verbot der Benachteiligung wegen körperlicher Schwerbehinderung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2017, Aktenzeichen 8 AZR 492/16

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Der Anspruch auf Entschädigung wegen körperlicher Behinderung setzt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot voraus, das sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen verbietet, wozu auch die Benachteiligung wegen einer Behinderung zählt.

Schwerbehinderte haben Sonderkündigungsschutz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. September 2016, Aktenzeichen 2 AZR 700/15

Ein Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht selbst dann, wenn die Arbeitgeberin zum Kündigungszeitpunkt keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hatte, beim Integrationsamt aber bereits ein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde.

Adipositas als körperliche Behinderung

Adipositas (Übergewichtigkeit) kann als körperliche Behinderung gelten

EuGH, Urteil vom 18.12.2014, Aktenzeichen C-354/13

Falls ein Arbeitnehmer mit Adipositas durch damit zusammenhängende eingeschränkte Mobilität oder auftretende Krankheitsbilder an der Verrichtung seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft gehindert oder beeinträchtigt wird, so kann er als körperlich behindert im Sinne der europäischen Richtlinie 2000/78 (Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000) gelten.