Keine Benachteiligung für schwerbehinderte Beschäftigte
Verbot der Benachteiligung wegen körperlicher Schwerbehinderung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2017, Aktenzeichen 8 AZR 492/16
Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Der Anspruch auf Entschädigung wegen körperlicher Behinderung setzt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot voraus, das sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen verbietet, wozu auch die Benachteiligung wegen einer Behinderung zählt.