Altersversorgung – Wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin
Betriebliche Altersversorgung in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2015, Aktenzeichen 3 AZR 739/13
Wird ein Unternehmen, das betriebliche Altersversorgung gewährt, wirtschaftlich von einem anderen Unternehmen beherrscht, kann im Interesse des Werterhalts der Altersversorgung ein Berechnungsdurchgriff auf das beherrschende Unternehmen erfolgen.