Personenbezogene Veröffentlichung löschen
Löschung einer personenbezogenen Veröffentlichung im Internet
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2012, 19 SaGa 1480/11
Während ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin wurde ein personenbezogenes Profil auf der Website der arbeitgebenden Kanzlei veröffentlicht sowie eine zweite Seite mit diesen Angaben im Weblog der Kanzlei publiziert. Die Rechtsanwältin verlangte nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses die Entfernung sämtlicher öffentlich zugänglicher Angaben zu ihrer Person. Während das Profil auf der Kanzleiseite bedingungslos entfernt wurde, blieb das Profil im Weblog der Kanzlei. Dagegen ging die Rechtsanwältin mit einer einstweiligen Verfügung vor.