Überstunden durch Umkleidezeiten für auffällige Dienstkleidung

Auffällige Dienstkleidung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06. September 2017, Aktenzeichen 5 AZR 382/16

Eine Dienstbekleidung ist auffällig, wenn der Träger aufgrund seiner Kleidung in der Öffentlichkeit einem bestimmten Berufszweig oder einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann. Das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung ist eine vergütungspflichtige Arbeit.