Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung
Einstweilige Verfügung für tatsächliche Beschäftigung
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.02.2021, Aktenzeichen 12 SaGa 1/21
Steht ein Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, ist die Arbeitgeberin nicht nur zur Zahlung von Vergütung verpflichtet, sondern auch zur tatsächlichen Beschäftigung.