Kündigung als auflösende Bedingung einer Betriebsvereinbarung

Auflösende Bedingung einer Betriebsvereinbarung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.12,2016, Aktenzeichen 12 Sa 528/16

Wird in einer Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung die Kündigung der Mitgliedschaft der Arbeitgeberin im Arbeitgeberverband als auflösende Bedingung vereinbart, so ist unter Kündigung der Zeitpunkt der Kündigungserklärung zu verstehen, nicht der Kündigungstermin.