Kein Impfnachweis – Kein gesetzliches Tätigkeitsverbot?
Kein gesetzliches Tätigkeitsverbot bei Nichtvorlage des Impfnachweises
Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 18.05.2022, Aktenzeichen 2 Ca 2082/21
Es besteht kein gesetzliches Beschäftigungsverbot für bereits vor dem 15.03.2022 beschäftigte Arbeitnehmer, die entgegen der Regelung im Impfschutzgesetz ihrer Arbeitgeberin keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.