Wahlberechtigung von Matrix-Führungskräften bei der Betriebsratswahl

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2024, Aktenzeichen 3 TaBV 1/24 Amtliche Leitsätze: 1. Eine Matrix-Führungskraft ist regelmäßig (nur) in ihrem “Stammbetrieb”, nämlich dem Betrieb, dem sie arbeitsvertraglich zur regelmäßigen Arbeitsleistung zugeordnet ist, zum Betriebsrat wahlberechtigt. 2. Die Kriterien, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 12. Juni 2019 (BAG, Aktenzeichen 1 ABR 5/18 zur Beurteilung der … Weiterlesen