Betriebliche Altersversorgung – gleichwertige Versorgung bei Einzelzusage

Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.12.2021, Aktenzeichen 3 AZR 123/21

Treu und Glauben verbieten es bei einem grundsätzlichen Auseinanderlaufen des Systems der betrieblichen Altersversorgung und der mit dem Ausschluss des einzelnen Arbeitnehmers vom System verbundenen Einzelzusage, dem Arbeitnehmer die Differenz der Leistungen zu verwehren.

Dürfen in der betrieblichen Altersversorgung Altersgrenzen gesetzt werden?

Rechtmäßigkeit von Altersgrenzen für betriebliche Altersversorgung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2017, Aktenzeichen 3 AZR 72/16

In einem betrieblichen Versorgungssystem können Altersgrenzen festgesetzt werden, wenn sie einem legitimen Ziel dienen sowie angemessen und erforderlich sind.

Keine Benachteiligung bei betrieblicher Altersversorgung für Betriebsratsmitglieder

Betriebliche Altersversorgung von Betriebsratsmitgliedern

Bundesarbeitsbericht, Urteil vom 10.11.2015, Aktenzeichen 3 AZR 574/14

Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen. Mitglieder des Betriebsrats dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das Arbeitsentgelt für Betriebsratsmitglieder darf einschließlich eines Zeitraumes von einem Jahr nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit, nicht geringer ausfallen als das vergleichbarer Arbeitnehmer.

Altersversorgung – Wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin

Betriebliche Altersversorgung in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2015, Aktenzeichen 3 AZR 739/13

Wird ein Unternehmen, das betriebliche Altersversorgung gewährt, wirtschaftlich von einem anderen Unternehmen beherrscht, kann im Interesse des Werterhalts der Altersversorgung ein Berechnungsdurchgriff auf das beherrschende Unternehmen erfolgen.

Rentenansprüche aus betrieblicher Altersversorgung

Vertrauen in betriebliche Altersversorgung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2015, Aktenzeichen 3 AZR 65/14

Regelungen für die betriebliche Altersversorgung sind auf längere, unbestimmte Zeiträume ausgelegt und damit möglichen zukünftigen Änderungen ausgesetzt. Bereits erworbene Rentenansprüche können jedoch nur in Ausnahmefällen geändert werden. Zukünftig fällig werdende Teilbeträge sind einklagbar.