Mitbestimmung Betriebsrat bei Arbeitssicherheit

Zuständigkeit der Einigungsstelle im Bereich der Arbeitssicherheit

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.12.2019, Aktenzeichen 1 TaBV 27/19

Für die Einsatzzeiten und Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der örtliche Betriebsrat zuständig, nicht der Gesamtbetriebsrat.