Betriebsbedingte Kündigung – sozial ungerechtfertigt

Betriebsbedingte Kündigung unwirksam, weil sozial ungerechtfertigt

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.05.2012, 1 Sa 661/11

Ein Krankenpfleger, der auf einer Intensivstation arbeitete, wurde über eine anstehende betriebsbedingte Kündigung informiert. Daraufhin suchte der Krankenpfleger eine neue Arbeitsstelle und wollte einen Aufhebungsvertrag abschließen. Der Aufhebungsvertrag wurde von der Arbeitgeberin abgelehnt, das neue Arbeitsverhältnis konnte nicht angetreten werden. Die Kündigung durch die Arbeitgeberin erfolgte dennoch.

Neuvergabe eines Bewachungsauftrages als Betriebsübergang

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2012, 1 Sa 24/11

Der Bewachungsauftrag für umfassende Sicherheitsdienstleistungen wurde neu vergeben. Das vom bisherigen Auftragnehmer entwickelte Datenverarbeitungs-Sicherheitssystem wurde vom neuen Auftragnehmer weiterhin verwendet, da es für die Erfüllung der gestellten Aufgaben zwingend notwendig war. Damit sieht das LAG Baden-Württemberg die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB gegeben. Damit wurde das Arbeitsverhältnis des klagenden Wartungstechnikers nicht mit der Vergabe des Auftrages an eine neue Firma beendet. Im Rahmen des Betriebsüberganges ist der Wartungstechniker in der neuen Firma weiter zu beschäftigen.

Fehlendender Interessenausgleich mit Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 336/10

Ein Bodenlegerhelfer erhielt mit 10 anderen Beschäftigten eine betriebsbedingte Kündigung. Der Betriebsrat wurde benachrichtigt. Der Betriebsrat strebte einen Interessenausgleich an. Der Interessenausgleich wurde vom kündigenden Unternehmen nicht verhandelt. Der Bodenlegerhelfer klagte auf Nachteilsausgleich.