Sozialplan – Ausgleich bei Betriebsänderung

Sozialplan bei betriebsbedingter Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.11.2021, Aktenzeichen 1 AZR 278/20

Sozialplänen kommt typischerweise eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu. Es sollen wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen werden, die den Arbeitnehmern im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung entstehen.