Betriebsrat darf nicht behindert werden
Betriebsrat – Freier Zugang zum Betriebsratsbüro
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 02.08.2013, Aktenzeichen 28 BVGa 10241/13
Der Betriebsrat darf nicht in seiner Tätigkeit behindert werden, indem ihm eine Anmeldepflicht für das Betriebsgelände auferlegt wird.