Kostenübernahme einer Betriebsratsschulung
Notwendigkeit einer Betriebsratsschulung
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2017, Aktenezeichen 11 TaBV 1626/16
Die Vermittlung von Kenntnissen in Betriebsratsschulungen ist notwendig, damit der Betriebsrat gegenwärtig oder in naher Zukunft anstehende Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Außer für die Vermittlung von Grundkenntnissen muss ein aktueller betriebsbezogener Anlass für die Schulung bestehen, für den die erworbenen besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft benötigt werden, um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sach- und fachgerecht auszuüben.