Klausurtagung des Betriebsrats zahlt Arbeitgeber
Kosten für Klausurtagung des Betriebsrats bezahlt Arbeitgeberin
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2011, 9 TaBV 196/10
Die Arbeitgeberin musste die Kosten einer auswärtigen Klausurtagung des Betriebsrats übernehmen, obwohl sie nicht gewillt war, eine auswärtige Tagung des Betriebsrats zu unterstützen.